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   LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10   

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https://dejure.org/2011,24894
LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10 (https://dejure.org/2011,24894)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10 (https://dejure.org/2011,24894)
LAG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 10. März 2011 - 26 Sa 1904/10 (https://dejure.org/2011,24894)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BAG, 17.10.2007 - 4 AZR 778/06

    Tarifliche Arbeitszeitverkürzung für angestellten Hochschulprofessor

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10
    Seit der Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts vom 17. Oktober 2007 (4 AZR 778/06 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT-O = ZTR 2008, 597), in der das bereits bestätigt worden ist, sind die relevanten landesrechtlichen Vorschriften nicht maßgeblich geändert worden.(Rn.45).

    Das Altersteilzeitarbeitsverhältnis soll sich inhaltlich nach den durch die Bezugnahme im Arbeitsvertrag maßgeblichen Vorschriften richten, also nach den §§ 35 ff. BbgHG und nach den in Bezug genommenen tariflichen Regelungen (zur konkreten Auslegung der durch das beklagte Land in Arbeitsverträgen mit Hochschullehrern verwandten Bezugnahmeregelung vgl. die Entscheidung des BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 778/06 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT-O = ZTR 2008, 597, Rn. 42 f. zu einer inhaltsgleichen Formulierung, die den Parteien bekannt ist).

    Die Parteien haben und konnten in dem Arbeitsvertrag die Anwendung des Tarifsystems besonders vereinbaren (vgl. BAG 17. Oktober 2007 - 4 AZR 778/06 - AP Nr. 4 zu § 15 BAT-O = ZTR 2008, 597, Rn. 16).

    Das BAG hat in der zitierten Entscheidung vom 17. Oktober 2007 (4 AZR 778/06 - aaO., Rn. 43) eine entsprechende Anwendung der für Altersteilzeit maßgeblichen Bestimmung des BbgLBG vorgeschlagen.

  • BAG, 23.01.2007 - 9 AZR 393/06

    Altersteilzeit - rückwirkender Abschluss

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10
    Letztere verbleiben in voller Höhe beim Arbeitgeber, soweit er nicht durch Nachbesetzung des Arbeitsplatzes Förderleistungen der Bundesagentur erhält (so auch BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - AP Nr. 8 zu § 2 ATG = NZA 2007, 1236 = EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 24, Rn. 25 ff., und BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = DVBl 2004, 1375, Rn. 12 ff.).(Rn.55).

    Nicht ausgeschlossen ist, dass im Einzelfall eine unverhältnismäßig hohe finanzielle Belastung eintreten kann, die unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlichen Lage den Arbeitgeber berechtigt, die Begründung eines Altersteilzeitarbeitsvertrags aus dringenden entgegenstehenden betrieblichen Gründen abzulehnen (vgl. BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - AP Nr. 8 zu § 2 ATG = NZA 2007, 1236 = EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 24, Rn. 25 ff.).

  • BVerwG, 29.04.2004 - 2 C 21.03

    Altersteilzeit, Blockmodell; dringende dienstliche Belange; Ermessen;

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10
    Letztere verbleiben in voller Höhe beim Arbeitgeber, soweit er nicht durch Nachbesetzung des Arbeitsplatzes Förderleistungen der Bundesagentur erhält (so auch BAG 23. Januar 2007 - 9 AZR 393/06 - AP Nr. 8 zu § 2 ATG = NZA 2007, 1236 = EzA § 4 TVG Altersteilzeit Nr. 24, Rn. 25 ff., und BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = DVBl 2004, 1375, Rn. 12 ff.).(Rn.55).

    Für den Regelungsgegenstand "Altersteilzeit" ergibt sich daraus, dass die Aufwendungen des Arbeitgebers, die typischerweise mit jedem Altersteilzeitarbeitsverhältnis verbunden sind, für sich allein regelmäßig noch keine dringenden betrieblichen/dienstlichen Gründe darstellen (so auch BVerwG 29. April 2004 - 2 C 21.03 - BVerwGE 120, 382 = DVBl 2004, 1375, Rn. 12-15).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 414/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - genereller Ausschluss des Blockmodells -

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10
    Zu welchem Zeitpunkt die fingierte Abgabe der Annahmeerklärung wirkt, beurteilt sich nach materiellem Recht (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - EzTöD 700 TV ATZ Nr. 25 = ZTR 2010, 637, Rn. 15 f.).

    Welche tatsächlichen Umstände in die Ermessensabwägung einzubeziehen sind, richtet sich nach dem jeweiligen Regelungsgegenstand (vgl. dazu BAG 17. August 2010 - 9 AZR 414/09 - EzTöD 700 TV ATZ Nr. 25 = ZTR 2010, 637, Rn. 26 ff.).

  • BAG, 13.07.2010 - 9 AZR 287/09

    Altersteilzeit im öffentlichen Dienst - Begriff des versicherungspflichtigen

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10
    Der Arbeitnehmer genügt seiner Darlegungslast schon dann, wenn er behauptet, solche Gründe bestünden nicht (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - EzTöD 700 TV ATZ Nr. 24, Rn. 45).

    Anderes gilt nur, wenn der Arbeitnehmer selbst Ausführungen zum Hinderungsgrund macht (vgl. BAG 13. Juli 2010 - 9 AZR 287/09 - EzTöD 700 TV ATZ Nr. 24, Rn. 42).

  • BAG, 17.08.2010 - 9 AZR 401/09

    Altersteilzeit - Ausschluss des Blockmodells

    Auszug aus LAG Berlin-Brandenburg, 10.03.2011 - 26 Sa 1904/10
    Im Unterschied zum alten Recht ist in § 311a Abs. 1 BGB klargestellt, dass ein Vertrag selbst dann nicht nichtig ist, wenn er hinsichtlich der Vergangenheit tatsächlich nicht durchgeführt werden kann (vgl. BAG 17. August 2010 - 9 AZR 401/09 - NZA 2011, 161, Rn. 19).
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